Volksbegehren "Gebührenfreie Kitas"

Am 7. Januar 2019 startete die SPD Baden-Württemberg die Sammlung für das Volksbegehren "Gebührenfreie Kitas". Das Ziel ist ein Landesgesetz, dass es kommunalen und freien Kita-Trägern und Betreuer*innen in der Tagespflege ermöglichen soll, über die Kommunen Ausgleichzahlungen vom Land zu beantragen, wenn sie die Eltern die Gebühren der Grundbetreuung erlassen. Informationen zum Gesetzentwurf und den Forderungen des Volksbegehrens gibt es auf der Seite der SPD Baden-Württemberg.

Die Regelungen zur Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg sehen vor, dass zunächst 10.000 Unterschriften für einen Zulassungsantrag zum Volksbegehren gesammelt werden müssen. Diesen Zulassungsantrag reichten die Vertrauenspersonen Andreas Stoch und Sascha Binder am 12. Februar mit 17.000 Unterschriften beim Innenministerium ein.

Innenministerium erklärt Volksbegehren für unzulässig

Am 4. März erklärte das Innenministerium das Volksbegehren jedoch aus mehreren Gründen für unzulässig. Aus Sicht von Mehr Demokratie wiegt besonders schwer, dass das Volksbegehren für unzulässig erklärt wurde, weil es finanzwirksame Forderungen hat. In der Landesverfassung ist ausdrücklich das Staatshaushaltsgesetz von der Volksgesetzgebung ausgeschlossen, nicht aber sind es finanz- oder haushaltswirksame Gesetze. Das Volksbegehren kann nicht aus diesem Grund für unzulässig erklärt werden. Hierzu gibt es auch gleichlautende Verfassungskommentare und Gerichtsurteile aus anderen Bundesländern.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf als Prozessteilnehmerin ihre Position zu überdenken. Die Volksgesetzgebung muss auch Geld kosten dürfen, sonst wird sie unmöglich gemacht. Unterstützen Sie deshalb unseren Aufruf.

Parteien und Volksbegehren

Mehr Demokratie wurde bereits gefragt, ob es nicht unlauter sei, dass Parteien Volksbegehren nutzen, um ihre Interessen auf außerparlamentarischen Weg durchzusetzen. Zunächst muss festgestellt werden, dass die Vertreter des Volksbegehrens natürliche Personen sind. Wie bei jedem anderen Volksbegehren braucht es Organisationen und Bündnisse, um genügend Unterschriften zu sammeln. Hinter dem Volksbegehren "Gebührenfreie Kitas" steht die SPD als Initiatorin, sie würde bei einer Sammlung zum Volksbegehren aber auch von anderen Verbänden und Organisationen unterstützt. Auch in Großstädten sind erfolgreiche Bürgerbegehren übrigens ohne die Unterstützung von Parteien nur schwer möglich.

Die Unterschriftenhürde für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg liegt bei ca. 770.000 Unterschriften. Noch nie wurde diese Hürde erreicht. Sollte selbst ein starkes Bündnis rund um eine große Partei wie die SPD dieses Quorum nicht erreichen, ist das ein deutlicher Beleg, dass über die Regelungen zu Volksbegehren überdacht werden müssen.

Die Rolle von Mehr Demokratie beim Streit um das Volksbegehren

Mehr Demokratie ist ein überparteilicher und gemeinnütziger Verein. Wir äußern uns nicht zu den inhaltlichen Aspekten und den Forderungen des Volksbegehrens. Als Fachverband für Demokratiefragen und Initiative für direkte Demokratie begleiten wir aber selbstverständlich direktdemokratische Verfahren.

Das Volksbegehren "Gebührenfreie Kitas" ist ein ernstzunehmender Versuch das erste erfolgreiche Volksbegehren in Baden-Württembergs Geschichte durchzuführen. Den Bürger*innen und politischen Akteur*innen im Land fehlt es an direktdemokratischer Praxis. Wir setzen uns für gelebte direkte Demokratie ein, nur wenn wir Erfahrungen sammeln, können wir Demokratie leben und auch verbessern. Der Streitpunkt rund um die Finanzfrage bei Volksbegehren zeigt, dass wir hier aktiv sein müssen.