Landesregierung hebelt Rechte der Bürger aus

Scharfe Kritik von Mehr Demokratie e.V. am Innenministerium in Baden-Württemberg / Fragwürdige Nicht-Zulassung des Kita-Volksbegehrens ist unvereinbar mit Rechtspraxis beim Stuttgart 21-Volksentscheid

 

Nach Auffassung des Landesvorsitzenden von Mehr Demokratie e.V., Edgar Wunder, sind die vom Innenministerium angeführten Gründe für die Verweigerung der Zulassung des von der SPD initiierten Volksbegehrens zu Kita-Gebühren nicht haltbar und konstruiert. „Der klare Wortlaut der Landesverfassung zum Recht auf die Durchführung eines Volksbegehrens wird ignoriert und durch eine sich weit vom Verfassungswortlaut entfernende Rechtsinterpretation ersetzt, mit der so gut wie jedes Volksbegehren ausgehebelt werden könnte. Das untergräbt die Rechte der Bürger auf Volksbegehren und macht die Reform des Jahres 2015 zur Erleichterung von Volksabstimmungen faktisch zur Makulatur“, kritisierte Wunder. In dieser Form sei das skandalös und könne so nicht hingenommen werden.


Hauptargument des Innenministeriums war, das Volksbegehren sei deshalb unzulässig, weil Volksabstimmungen zu Sachfragen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verboten seien, egal ob sie Einnahmen oder Ausgaben beträfen. Doch dem stehe entgegen: Bei der Stuttgart 21-Volksabstimmung des Jahres 2011 wurde darüber abgestimmt, ob sich das Land Baden-Württemberg mit über 900 Millionen Euro an dem Projekt beteiligen solle, also mit einem erheblichen finanziellen Betrag. Somit stehe die bisherige Staatspraxis in einem eklatanten Widerspruch zur jetzt vom Innenministerium bezogenen Position. Es sei kein Grund erkennbar, warum eine Volksabstimmung über Kita-Gebühren wegen „finanzieller Auswirkungen“ unzulässig sein sollte, die Stuttgart 21-Volksabstimmung mit ihren ebenfalls erheblichen finanziellen Auswirkungen aber nicht. „Der Unterschied ist ganz offensichtlich nur der, dass ein Kita-Volksentscheid politisch unerwünscht wäre, die Stuttgart 21-Abstimmung aber damals politisch opportun war“, so Wunder.


Der Wortlaut der Landesverfassung schließt Volksabstimmungen lediglich dann aus, wenn sie sich unmittelbar auf das Staatshaushaltsgesetz beziehen. Das ist aber hier nicht der Fall. „Somit erfindet das Innenministerium jetzt neue Unzulässigkeitsgründe, nach denen pauschal allen Volksbegehren die Zulässigkeit abgesprochen wird, wenn sie finanzielle Auswirkungen haben.“


Sollte sich diese durch die Landesverfassung nicht gedeckte Rechtsposition durchsetzen, könne man Volksbegehren und Volksentscheide in Baden-Württemberg zukünftig insgesamt als weitgehend undurchführbar abschreiben. Denn es liege in der Natur der Sache, dass wichtige politische Sachfragen immer auch finanzielle Auswirkungen haben. Jedes Volksbegehren könne somit nach Belieben für unzulässig erklärt werden. Das ziele auf eine grundsätzliche politische Entmündigung der Bürger ab und auf eine Aushebelung gesetzlich garantierter direktdemokratischer Rechte.


Das Innenministerium überschreite damit eine rote Linie. Wenn das Landesverfassungsgericht das nicht korrigiere, müsse Mehr Demokratie e.V. in seinem bundesweiten Ranking zur Nutzbarkeit direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten das Land Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich herabstufen. Denn dann sei Baden-Württemberg entgegen den Versprechungen der Landesregierung kein Vorreiter in Sachen Bürgerbeteiligung mehr, sondern einer der größten Verhinderer.


Mehr Demokratie e.V. wirft dem Innenministerium weiterhin vor, im Vorfeld des Volksbegehrens seiner Beratungspflicht nicht nachgekommen zu sein, obwohl die SPD darum gebeten hatte. „Es kann einfach nicht sein, dass zuvor Gespräche verweigert werden, und erst dann mit Argumenten zur vermeintlichen Unzulässigkeit aufgefahren wird, wenn man den Antragsteller schon 17.000 Unterschriften hat sammeln lassen.“ Mehr Demokratie e.V. fordert deshalb die Einführung einer Pflicht zur amtlichen Vorprüfung der Zulässigkeit vor Beginn einer Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren.


Mit dem hier praktizierten Vorgehen werde die Landesregierung ihrem Anspruch, Vorbild in Sachen Bürgerbeteiligung zu sein, in keiner Weise gerecht.