Mehr Demokratie e.V.: SPD-Volksbegehren ist Nagelprobe für neue Regelungen bei Volksgesetzgebung

Baden-Württemberg im Ländervergleich als einziges Bundesland bislang ohne Volksbegehren


Mehr Demokratie e.V. begrüßt als Fachverband für direkte Demokratie den Vorstoß der SPD Baden-Württemberg zu einem Volksbegehren für gebührenfreie Kitas. „Der Vorstoß ist schon allein deshalb wichtig, weil es in Baden-Württemberg auf Landesebene bislang keinerlei Erfahrungen mit Volksbegehren gibt. Wir sind das einzige Bundesland in ganz Deutschland, in dem es bis jetzt noch nie ein Volksbegehren gab“, erklärt der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V., Edgar Wunder.


Volksbegehren sind in Baden-Württemberg theoretisch schon seit 1974 möglich, waren aber bis 2016 wegen unrealistisch hoher Hürden praktisch nicht durchführbar. Seit 1974 wurden schon neun Mal Unterschriften für Zulassungsanträge zu Volksbegehren gesammelt (zuletzt 2010), wie es nun die SPD in der ersten Verfahrensstufe unternimmt. Kein einziger dieser Zulassungsanträge führte jedoch tatsächlich zu einem Volksbegehren, weil die Hürden und Restriktionen zu hoch waren.


Durch eine Verfassungsänderung im Dezember 2015 und im Laufe des Jahres 2016 in Kraft getretene Ausführungsgesetze und –verordnungen gelten nun neue Regelungen, die Volksbegehren erleichtern sollen. „Das angestrebte Volksbegehren der SPD wird die erste Nagelprobe für die neuen Regelungen sein, denn das Unterschriftenquorum ist nach wie vor ziemlich hoch und viele Detailregelungen sind noch nicht besonders praktikabel“, so Wunder.

Die Volksgesetzgebung auf Landesebene gliedert sich in drei Stufen: den Antrag auf Volksbegehren, das Volksbegehren selbst und den abschließenden Volksentscheid. Für einen Antrag auf Volksbegehren, dessen Grundlage ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf sein muss, sind 10.000 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten notwendig. In der zweiten Stufe des Volksbegehrens müssen innerhalb von sechs Monaten zehn Prozent der Wahlberechtigten, also etwa 780.000 Bürger/innen, auf Formularen unterschreiben. Eine Möglichkeit der Online-Sammlung besteht nicht.


Mehr Demokratie e.V. führt regelmäßig vergleichende Studien zu den Regelungen der Bundesländer zu direktdemokratischen Verfahren durch. Baden-Württemberg liegt hier seit den Reformen Ende 2015 im Mittelfeld mit der Note „befriedigend“, denn in anderen Bundesländern wie z.B. Bayern sind die zu überwindenden Hürden teilweise geringer.


Den Volksbegehrensbericht von 2017 kann hier nachgelesen werden: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksbegehrensbericht_2017.pdf


Das aktuelle Volksentscheids-Ranking von Mehr Demokratie kann hier nachgelesen werden: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksentscheids-ranking_2016.pdf