"Rettet die Bienen" als nächste Chance auf erstes Volksbegehren der Landesgeschichte

Mehr Demokratie: Innenministerium darf sich kein weiteres Fehlverhalten erlauben


An diesem Freitag (26.7.) reichen die Initiatoren des Volksbegehrens Artenschutz - "Rettet die Bienen" den Antrag auf Zulassung zum Volksbegehren beim Innenministerium ein. Der Zulassungsantrag ist der erste Schritt der Volksgesetzgebung auf Landesebene. Auf ihn folgt ein Volksbegehren und anschließend eine Volksabstimmung.


Für Mehr Demokratie e.V., Fachverband für direkte Demokratie, ist das ein Zeichen einer neuen politischen Kultur. "Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" zeigt auch den Wunsch nach mehr direktdemokratischer Mitsprache. Die Bürgerinnen und Bürger wollen sich nicht nur auf das Wählen von Abgeordneten beschränken, sondern selbst ernsthafte Debatten über dringende Sachfragen führen", erklärte Edgar Wunder, Landesvorsitzender von Mehr Demokratie.


Gleichzeitig appelliert Wunder an das Innenministerium, sich diesmal anders zu verhalten als noch bei der Prüfung des Volksbegehrens "Gebührenfreie Kitas" zu Beginn des Jahres. Das Innenministerium müsse den Bürgern auf Augenhöhe begegnen und einen offenen Dialog mit ihnen führen. Einen solchen Umgang mit Bürgern empfiehlt die Landesregierung selbst in ihrer Handreichung 'Mitmachen & Entscheiden'. „Beim Antrag auf Durchführung eines Kita-Volksbegehrens hat das Innenministerium vor einigen Monaten in grober Weise gegen diese Maxime verstoßen“, kritisierte der Landesvorsitzende von Mehr Demokratie.


Das Innenministerium kam damals seiner Beratungspflicht nicht nach, obwohl die Initiatoren des Volksbegehrens darum gebeten hatte. Auch während der Prüfung des Antrags wurde mit den Vertretern des Kita-Volksbegehrens nicht gesprochen, stattdessen Anwälte eingeschaltet. "Die Landesregierung und das Innenministerium können diesmal zeigen, dass sie es besser können und die Rede von einer ‚Politik des Gehörtwerdens‘ noch irgendeine Bedeutung hat. Jetzt schon wieder als Verhinderer von Bürgermitsprache aufzutreten, würde der Landesregierung früher oder später auf die Füße fallen", prognostiziert Wunder.


Einen Überblick über das Verfahren der Volksgesetzgebung finden Sie hier: www.mitentscheiden.de/demokratie-themen/volksantrag-volksbegehren-volksentscheid/spielregeln/