Volksbegehrens-Bericht: Baden-Württemberg bleibt Ödland für landesweite Volksentscheide

Mitbestimmung unerwünscht? Statt Volksbegehren zu fördern, werden neue Hürden aufgebaut

Nach Zahlen des Vereins Mehr Demokratie starteten Bürger im Jahr 2018 in ganz Deutschland 17 neue Initiativen, um einen landesweiten Volksentscheid herbeizuführen. Allgemeiner Spitzenreiter ist Bayern mit insgesamt schon 20 von den Bürgern gestarteten Volksbegehren und 6 darauffolgenden Volksentscheiden. In Baden-Württemberg herrscht auf Landesebene hingegen immer noch Ödland: trotz einer Reform zur Hürdensenkung 2015, gab es hier zu Lande noch kein einziges Volksbegehren.

Der Versuch von der SPD, ein Volksbegehren zu gebührenfreien Kitas zu starten, wurde erst kürzlich vom Innenministerium gestoppt, noch bevor die nötigen 770.000 Unterschriften gesammelt werden konnten. Der Verein Mehr Demokratie bezeichnet die vorgebrachte Begründung in Teilen als Affront gegen Bürgerengagement an sich. „Wer erst eine neue Kultur der Mitbestimmung ausruft und dann ohne Not die Initiative der Bürger so gegen die Wand laufen lässt, braucht sich über steigenden Politikfrust nicht zu wundern!“, so Landesgeschäftsführerin Sarah Händel.

 

Das Innenministerium hatte ins Feld geführt, dass die Kosten für gebührenfreie Kitas mit 530 Millionen pro Jahr zu hoch seien, um einen Volksentscheid zu zuzulassen. Gegen solche pauschalen Einschränkungen setzt sich der Verein Mehr Demokratie zur Wehr. Sarah Händel: “Seit 45 Jahren steht das Recht auf Volksentscheide in unserer Landesverfassung, aber wegen unrealistischer Barrieren kann es nie von den Bürgern genutzt werden: Es reicht!“. Der Verein hat einen Bürger-Aufruf an die Landesregierung und den Landtag gestartet, die restriktive Position fallen zu lassen und Volksbegehren keine weiteren Steine in den Weg zu legen.

 

Am kommenden Donnerstag haben nach Händel, die Parlamentarier die Chance in der Sache gegenzusteuern, dann wird im ständigen Ausschuss entschieden, ob der Landtag sich zum laufenden Verfahren vor dem Landesverfassungsgerichtshof äußert. „Wir appellieren an die Parlamentarier, ihr Versprechen von 2015 zu halten und sich zu Volksentscheiden zu bekennen. Es ist eine mehr als arrogante Haltung, den Bürgern zu verbieten, über die Verwendung ihrer eigenen Steuergelder abzustimmen“, kritisiert Händel.

 

Hintergrund: Nachdem das Innenministerium das Volksbegehren der SPD gestoppt hat, hatte diese Klage vor dem Landesverfassungsgerichtshof eingereicht. In der Landesverfassung Baden-Württembergs existiert nach Einschätzung von Mehr Demokratie und namhafter Staatsrechtler, u.a. Prof. Dr. Daniela Winkler von der Uni Stuttgart, kein Vorbehalt, der Volksentscheide über größere Geldsummen verbieten würde. Das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht läuft, sein Ergebnis kann erhebliche Auswirkungen auch auf zukünftige Volksbegehren und deren Anwendungsbereich haben.

 

Online-Version & Zusammenfassung bundesweiter Volksbegehrensbericht von Mehr Demokratie:
<link volksbegehrensbericht>

www.mehr-demokratie.de/volksbegehrensbericht/