Zentraler Inhalt der heute von der SPD angesetzten aktuellen Debatte war das Verbot des von der SPD initiierten Kita-Volksbegehrens aufgrund angeblicher Verfassungswidrigkeit, weil es eine zu hohe Summe koste. SPD-Vorsitzender Andreas Stoch warf der Regierung grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit den Mitbestimmungsrechten der Bürger vor.
Dazu Sarah Händel von Mehr Demokratie: „Es geht hier um die politische Verantwortung. Es ist ein Wegducken sondergleichen, wenn der Innenminister Strobl behauptet, es habe keinen politischen Entscheidungsspielraum gegeben, denn mit absoluter Sicherheit, hätte niemand dem Innenministerium Rechtsbruch vorwerfen können, wenn es das Volksbegehren an diesem Punkt zugelassen hätte.“
Das auch Nese Erikli als demokratiepolitische Sprecherin der Grünen, in ihrem Redebeitrag so tue, als ginge es hier um eine rein juristische Auslegung, ist besonders bitter, denn entscheidend war, ob der politische Wille da war mehr direkte Demokratie zu zulassen, und diesen Willen hätten die Grünen immer vor sich her getragen und daraus Profit bei den Bürgern gezogen. „Es wäre das mindeste gewesen, heute von grüner Seite deutlich zu machen, dass Volksentscheide nicht in dem Maße eingeschränkt werden dürfen, wie es dem Innenministerium beliebt!“
Ganz andere Töne seien gestern bei einer Podiums-Diskussion des Vereins Mehr Demokratie vom Fraktionsvize der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl zu hören gewesen, der ganz klar dazu stand, dass keine Fraktion bei der damaligen Reform 2015 davon ausgegangen sei, dass es einen Finanzvorbehalt gebe: „Die Historie ist glasklar, da muss man nicht rummachen“. Wenn das Gericht nicht in diese Sinne entscheide, müsse das Parlament neu nachdenken, aber die Motivation 2015 sei eine andere gewesen. Für ihn persönlich gelte: Er habe damals Verantwortung für die Gestaltung der Verfassung und das Recht auf Einleitung direktdemokratischer Verfahren übernommen und dazu bekenne er sich nach wie vor in vollem Umfang.
“Es ist absolut unsäglich, dass wir jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof um einen Punkt streiten, bei dem es keinerlei politische Meinungsverschiedenheit des Gesetzgebers gab, als er 2015 die Reform durchgeführt hat“, so Sarah Händel. Ohne Not wird hier das Instrument des Volksbegehren in große Gefahr gebracht, noch bevor es auch nur ein Mal erfolgreich zur Anwendung kam." Der Landtag solle unbedingt die Chance wahrnehmen, eine eigene Stellungnahme vor Gericht abzugeben, um eine generelle Beschränkung bei Volksentscheiden zu verhindern.
„Jetzt vor der Wahl bemühen sich wieder alle Parteien um die Bürger, doch wenn es um ihr Recht geht auch zwischen den Wahlen über ein Sachthema zu entscheiden, werden die Bürger von ihrer gewählten Regierung im Stich gelassen. Die Macht soll eben nicht geteilt werden, nicht mal ein bisschen“, schließt Händel.
Vollständiger Mitschnitt der vom Verein Mehr Demokratie organisierten Podiumsdiskussion vom 14. Mai "Laufen Volksbegehren ins Leere?": <link https: www.facebook.com mdbawue videos>www.facebook.com/mdbawue/videos/308280063405283/ Aussagen von Uli Sckerl ab: 47 min.
Gemeinsamer Bürger-Aufruf an die Landesregierung, im Gerichtsverfahren davon Abstand zu nehmen, dass Volksentscheide nicht stattfinden können, wenn es um Geld geht:
<link http: www.volksentscheid-vor-gericht.de>www.volksentscheid-vor-gericht.de/